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EFTA02304007
Monat nach beidseitiger vollständiger Vertragserfüllung. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: • Wissen oder Wissenmüssen des Verbrauchers über den Nichteintritt bei den Vertragsverhandlungen. • im einzelnen ausgehandelter Ausschluss des Rücktrittsrechtes (formularmäßig nicht abdeckbar). • Angemessene Ver
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