1
Total Mentions
1
Documents
0
Connected Entities
Name reference in documents
EFTA02304007
en Besichtigung. Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 30 a KSchG ist unwirksam. 2. Rücktrittsrecht bei „Haustürgeschäften" nach § 3 KSchG Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist und seine Vertragserklärung • weder in den Geschäftsräumen des Immobilien
No connected entities