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EFTA02304007
de Anteil des Spekulationsgewinnes nicht der Besteuerung. c) Bei Veräußerung von unbebautem Grund und Boden vermindert sich der Veräußerungsgewinn nach Ablauf von fünf Jahren seit der Anschaffung um jährlich 10%. 3. Besondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Wurden Innerhalb von 15 Jahren vor der
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