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EFTA02304007
trag um die beim Erwerb entrichtete Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermäßigt. 2. Ausnahmeregelungen beim Spekulationsgewinn a) Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (samt Grund und Boden), die dem Veräußerer seit der Anschaffung, mindestens aber seit zwei Jahren, als Hauptwohnsitz gedient
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