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EFTA02304007
ationsfrist ab dem Zeitpunkt der Anschaffung durch den Rechtsvorgänger. Die vom Veräußerer zu entrichtende Spekulationssteuer wird auf Antrag um die beim Erwerb entrichtete Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermäßigt. 2. Ausnahmeregelungen beim Spekulationsgewinn a) Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenhe
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