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EFTA02304007
Spekulationsfrist verlängert sich von 10 auf 15 Jahre, wenn Innerhalb von 10 Jahren ab der Anschaffung Herstellungsaufwendungen (Verbesserungen wie z.B. Lifteinbau) in Teilbeträgen gemäß § 28 Abs 3 EStG 1988 abgesetzt wurden. Erfolgte die Absetzung in Teilbeträgen noch nach den bis Seite as von 42 EFTA_R1_011
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