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EFTA02304007
der Partei unbestritten. Es steht somit fest, daß das in Rede stehende Objekt künstlerische und kulturelle Bedeutung besitzt, sohin als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes zu betrachten ist. Das öffent- liche Interesse an der Erhaltung dieses Denkmals ist begründet wie folgt: Die Fassade stellt einen hochinteressanten
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