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EFTA02304007
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid ist die binnen zwei Wochen beim Bundesdenkmelamt einzubringende Berufung an das Bundesministerium für Unterricht zulässig. Sie hat einen begründeten Berufungsan- trag zu enthalten und unterliegt der Gebührenpflicht. Ergeht an: a) die Neusiedler AG für Papierfa
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